studienvorbereitende Ausbildung (SVA)
Begabtenförderung

 

  • Studienvorbereitende Ausbildung (SVA) 

Die Teilnahme in der studienvorbereitenden Abteilung (SVA) ist für Jugendliche ab 12 Jahren nach einer Aufnahmeprüfung möglich. Verpflichtend ist Einzelunterricht im Vokal/Instrumentalfach und nach bestandener Aufnahmeprüfung möglichst zusätzlich ein Unterricht in einem Zweitinstrument. Der Besuch der Gehörbildung und des Theorieunterrichts ist entgeltfrei.
Die Aufnahme- und Zwischenprüfungen finden im September für das jeweils laufende Schuljahr statt. 

  • Begabtenförderung

Die Begabtenförderung an unserer Musikschule ist für alle SchülerInnen der Vokal-/Instrumentalstufe möglich. Aufnahme in die Begabtenförderung erfolgt auf Grund der Empfehlung der Lehrkraft und Beurteilung durch ein Fachgremium nach einem Auswahlkonzert. Mit Mitteln des Fördervereins der Kreismusikschule Osterholz wird zusätzlicher Instrumental- sowie Gehörbildungs- und Theorieunterricht finanziert. 

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Musikschulleitung.